Bei der Feuerbestattung wird die Asche des / der Verstorbenen
entweder in einer Urne in der Erde bestattet oder sie kann, wenn eine Verfügung
des / der Verstorbenen vorliegt, an bestimmten Plätzen verstreut werden.
Man benötigt hierfür eine Letztwillige Verfügung des / der Verstorbenen oder die
nächsten Angehörigen unterschreiben die Willensbekundung zur Einäscherung
(ohne Verstreuung).
Bei einer Feuerbestattung, auch Einäscherung genannt, wird der Leichnam
in einem Sarg im Krematorium verbrannt.
Bei jeder Einäscherung (es wird immer nur ein Sarg verbrannt) wird ein
Schamottstein (mit der Einäscherungsnummer) dem Sarg beigefügt.
Dieser Schamottstein kommt nach der Verbrennung auch mit in die Aschekapsel,
sodass keinerlei Verwechselungen geschehen können.
Auf dem Deckel der Aschekapsel wird der Name, die Geburts- und Sterbedaten,
sowie die Einäscherungsnummer eingestanzt.
Die Urne darf in Deutschland (anders als zum Beispiel in Holland) nicht zu Hause
aufbewahrt werden, da hier die Beisetzungspflicht besteht.
Wenn eine Feuerbestattung gewünscht wird, hat man zwei Möglichkeiten, den Ablauf
zu gestalten:
Entweder man organisiert die Trauerfeier vor der Verbrennung mit dem Sarg oder
man wartet, bis die Urne vom Krematorium zurück ist und gestaltet die Feier in der
Kapelle mit der Urne und direkt anschließender Beisetzung.
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